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Profil

Qualifizierte Beratung vom Fach

Geprüfte Sachverständige für Schäden an Gebäuden – Ö.b.u.v. durch die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Was qualifiziert mich als Sachverständige für Ihre Anfrage?

Das Diplom als Bauingenieurin erwarb ich an der FH Würzburg-Schweinfurt und startete meine berufliche Laufbahn in der Bauleitung im Hochbau. Dabei war ich sowohl auf Auftragnehmer- als auch auf Auftraggeberseite tätig.

Seit 2013 arbeite ich selbständig als Sachverständige für Schäden an Gebäuden.

Durch gezielte Weiterbildung konnte ich beim Europäischen Institut für postgraduale Bildung (Eipos), einem Unternehmen der TUDAG (Technische Universität Dresden), die Qualifizierung als geprüft Sachverständige im Bereich Schäden an Gebäuden erfolgreich abschließen.

Für meine öffentliche Bestellung und Vereidigung (öbuv) stellte ich mich dem Prüfungsverfahren der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim.

Öbuv – Was bedeutet das?

Eine Sachverständige für Schäden an Gebäuden ist eine natürliche Person mit besonderer Sachkunde. Die Sachkunde bezieht sich auf das Bestellungsgebiet: Schäden an Gebäuden.

Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständige“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ (Abkürzung: öbuv) nach §132a StGB gesetzlich geschützt.

Eine Bewerberin für das Amt eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen muss bei allen bestellenden Institutionen ein Bewerbungsverfahren durchlaufen, in dem die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie der überdurchschnittliche Sachverstand mit sehr hohem Maßstab im jeweiligen Fachgebiet geprüft wird.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden i. d. R. für fünf Jahre bestellt. Vor der Wiederbestellung wird von den bestellenden Behörden geprüft, ob noch alle Bestellungsvoraussetzungen vorliegen. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, ob die Sachverständigen ihrer Pflicht zur stetigen Fortbildung im jeweiligen Bestellungsgebiet nachgekommen sind.

Einsatzbereiche eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Regelmäßig bedienen sich u.a. Gerichte oder Behörden zur Beantwortung von Sachfragen einer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.